Ausnahmen und Ausnahmegenehmigung
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Wählen Sie Ihren Fall: Die Prüfung zeigt, ob Anhang 3 Sie allgemein befreit oder ob Sie eine Genehmigung der Stadt brauchen.
Gewöhnlicher Pkw
Plakette nötig
keine allgemeine Ausnahme in Anhang 3
| Ohne Plakette in der Zone | 100 € Bußgeld |
| Sonst möglich | Ausnahmegenehmigung der Stadt (§ 1 Abs. 2) |
Grüne Plakette genügt für jede aktive Zone, sofern kein Dieselverbot greift.
Für die Dieselverbote in Stuttgart, München und Darmstadt gelten die Ausnahmen der jeweiligen Anordnung der Stadt.
35. BImSchV, Anhang 3: Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht · BGBl. 2026 I Nr. 278
Es gibt zwei Arten von Ausnahmen, und sie werden oft verwechselt. Die erste gilt kraft Gesetzes und überall: Anhang 3 der 35. BImSchV nennt elf Gruppen von Kraftfahrzeugen, die auch ohne Plakette in jede Umweltzone dürfen, darunter Motorräder, Krankenwagen, Fahrzeuge mit Sonderrechten, Oldtimer mit H-Kennzeichen, Fahrzeuge von Menschen mit den Merkzeichen aG, H oder Bl und seit Oktober 2026 Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Dafür muss man nichts beantragen. Die zweite ist die Ausnahmegenehmigung im Einzelfall nach § 1 Absatz 2 der Verordnung. Sie erteilt die zuständige Behörde der jeweiligen Stadt, in unaufschiebbaren Fällen auch die Polizei, für Fahrten von und zu bestimmten Einrichtungen, wenn ein öffentliches Interesse besteht, etwa die Versorgung der Bevölkerung, oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner es erfordern, etwa wenn Produktionsabläufe sonst nicht aufrechterhalten werden können. Diese Genehmigung gilt nur in der Zone, für die sie erteilt wurde, ist meist befristet, kostet eine Gebühr und setzt in vielen Städten voraus, dass eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionelle Grundsätze · Methode und Quellen
Die elf allgemeinen Ausnahmen
| Nr. | Fahrzeuge |
|---|---|
| 1 | mobile Maschinen und Geräte |
| 2 | Arbeitsmaschinen |
| 3 | land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen |
| 4 | zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| 5 | Krankenwagen, Arztwagen mit Schild „Arzt Notfalleinsatz“ |
| 6 | Fahrzeuge, mit denen Menschen mit Merkzeichen aG, H oder Bl fahren oder gefahren werden |
| 7 | Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO |
| 8 | Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten der NATO bei dringenden militärischen Fahrten |
| 9 | zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr bei unaufschiebbaren hoheitlichen Fahrten |
| 10 | Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, gleichwertige Oldtimer aus EU, EWR und Türkei |
| 11 | Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (seit 1. Oktober 2026) |
Die Einzelgenehmigung der Stadt
Für alles andere gibt es nur die Genehmigung nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV. Die Gebühr, die Laufzeit und die Unterlagen legt jede Stadt selbst fest; die Berliner Senatsverwaltung und die Stadt Stuttgart beschreiben ihre Verfahren auf ihren Seiten. Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht; wir nennen deshalb keinen Betrag.
Was die Prüfung oben nicht kann
Sie zeigt, ob ein Fall unter Anhang 3 fällt. Ob Ihre Stadt Ihnen eine Einzelgenehmigung erteilt, kann kein Rechner sagen; das entscheidet die Behörde nach Ermessen. Für Lkw und Busse und Wohnmobile ohne Nachrüstmöglichkeit ist sie oft der einzige Weg in die Zone.