Ausnahmen und Ausnahmegenehmigung

Unabhängige, nichtstaatliche Seite: kein Angebot einer Behörde, kein Plakettenverkauf.

Wählen Sie Ihren Fall: Die Prüfung zeigt, ob Anhang 3 Sie allgemein befreit oder ob Sie eine Genehmigung der Stadt brauchen.

Gewöhnlicher Pkw

Plakette nötig

keine allgemeine Ausnahme in Anhang 3

Ohne Plakette in der Zone100 € Bußgeld
Sonst möglichAusnahmegenehmigung der Stadt (§ 1 Abs. 2)

Grüne Plakette genügt für jede aktive Zone, sofern kein Dieselverbot greift.

Für die Dieselverbote in Stuttgart, München und Darmstadt gelten die Ausnahmen der jeweiligen Anordnung der Stadt.

35. BImSchV, Anhang 3: Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht · BGBl. 2026 I Nr. 278

Methode und Quellen der Prüfung

Es gibt zwei Arten von Ausnahmen, und sie werden oft verwechselt. Die erste gilt kraft Gesetzes und überall: Anhang 3 der 35. BImSchV nennt elf Gruppen von Kraftfahrzeugen, die auch ohne Plakette in jede Umweltzone dürfen, darunter Motorräder, Krankenwagen, Fahrzeuge mit Sonderrechten, Oldtimer mit H-Kennzeichen, Fahrzeuge von Menschen mit den Merkzeichen aG, H oder Bl und seit Oktober 2026 Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Dafür muss man nichts beantragen. Die zweite ist die Ausnahmegenehmigung im Einzelfall nach § 1 Absatz 2 der Verordnung. Sie erteilt die zuständige Behörde der jeweiligen Stadt, in unaufschiebbaren Fällen auch die Polizei, für Fahrten von und zu bestimmten Einrichtungen, wenn ein öffentliches Interesse besteht, etwa die Versorgung der Bevölkerung, oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner es erfordern, etwa wenn Produktionsabläufe sonst nicht aufrechterhalten werden können. Diese Genehmigung gilt nur in der Zone, für die sie erteilt wurde, ist meist befristet, kostet eine Gebühr und setzt in vielen Städten voraus, dass eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionelle Grundsätze · Methode und Quellen

Die elf allgemeinen Ausnahmen

Anhang 3 der 35. BImSchV
Nr.Fahrzeuge
1mobile Maschinen und Geräte
2Arbeitsmaschinen
3land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
4zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
5Krankenwagen, Arztwagen mit Schild „Arzt Notfalleinsatz“
6Fahrzeuge, mit denen Menschen mit Merkzeichen aG, H oder Bl fahren oder gefahren werden
7Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO
8Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten der NATO bei dringenden militärischen Fahrten
9zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr bei unaufschiebbaren hoheitlichen Fahrten
10Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, gleichwertige Oldtimer aus EU, EWR und Türkei
11Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (seit 1. Oktober 2026)

Die Einzelgenehmigung der Stadt

Für alles andere gibt es nur die Genehmigung nach § 1 Abs. 2 der 35. BImSchV. Die Gebühr, die Laufzeit und die Unterlagen legt jede Stadt selbst fest; die Berliner Senatsverwaltung und die Stadt Stuttgart beschreiben ihre Verfahren auf ihren Seiten. Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht; wir nennen deshalb keinen Betrag.

Was die Prüfung oben nicht kann

Sie zeigt, ob ein Fall unter Anhang 3 fällt. Ob Ihre Stadt Ihnen eine Einzelgenehmigung erteilt, kann kein Rechner sagen; das entscheidet die Behörde nach Ermessen. Für Lkw und Busse und Wohnmobile ohne Nachrüstmöglichkeit ist sie oft der einzige Weg in die Zone.

Häufige Fragen

Gilt eine Ausnahmegenehmigung aus einer Stadt auch in anderen Umweltzonen?

Grundsätzlich nicht. Jede Genehmigung nach § 1 Abs. 2 wird von der Behörde der jeweiligen Zone erteilt und gilt nur dort. Einige Städte erkennen die Genehmigungen anderer Behörden an oder haben Absprachen getroffen, etwa im Ruhrgebiet für die gemeinsame Zone. Wer durch mehrere Zonen fährt, braucht im Zweifel mehrere Genehmigungen oder ein Fahrzeug mit grüner Plakette.

Was muss ich für den Antrag vorlegen?

Das legen die Städte selbst fest. Üblich sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, ein Nachweis, dass das Fahrzeug nicht nachgerüstet werden kann (zum Beispiel eine Bescheinigung des Herstellers oder einer Werkstatt), und eine Begründung des Bedarfs, etwa ein Gewerbenachweis oder die Lage der Wohnung. Viele Städte verlangen auch einen Nachweis über die wirtschaftliche Lage, wenn kein Ersatzfahrzeug finanzierbar ist.

Brauche ich als Anwohner eine Ausnahmegenehmigung?

Die Plakettenpflicht kennt keine allgemeine Anwohnerausnahme; auch wer in der Zone wohnt, braucht Grün oder eine Befreiung. Anders bei manchen Dieselverboten: In München sind Anwohner vom Zufahrtsverbot für Diesel bis Euro 4 ausgenommen. Für die Umweltzone selbst bleibt Anwohnern ohne grüne Plakette nur die Einzelgenehmigung nach § 1 Abs. 2 bei ihrer Stadt.

Verwandte Seiten und Prüfungen

Quellen

Geschrieben von

Herausgeber eines unabhängigen Nachschlagewerks zu den deutschen Umweltzonen, das jede Zone auf die Meldung an das Umweltbundesamt und den Luftreinhalteplan zurückführt

Aktualisiert am · Redaktionelle Grundsätze · Kontakt

Stand der Zonenliste 2026, gelesen am