Umweltplakette für Fahrzeuge aus dem Ausland

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Kein Feld 14.1, keine Schlüsselnummer: Für ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug rechnet die Prüfung mit dem Datum der Erstzulassung.

Fahrzeug
Bestimmen nach

Ihr Fahrzeug bekommt

Gelbe Plakette

Schadstoffgruppe 3

In die 35 aktiven Zonennein
Grundlage§ 6 Abs. 3: Vermutung nach der Erstzulassung
Gebühr bei der Ausgabestelle5 € – 10 €

Für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug entscheidet die Schlüsselnummer in Feld 14.1, nicht das Datum.

35. BImSchV, Anhang 2: Zuordnung zu den Schadstoffgruppen · Tabelle des BMUV

Methode und Quellen der Prüfung

Die Plakettenpflicht in deutschen Umweltzonen gilt für jedes Kraftfahrzeug, egal wo es zugelassen ist. Ein Auto aus Frankreich, Polen, den Niederlanden oder der Schweiz braucht in einer aktiven Zone genauso die grüne Plakette wie ein deutsches. Weil ausländische Papiere keine deutsche Schlüsselnummer tragen, regelt § 6 der 35. BImSchV die Zuordnung: Kann der Halter die Abgasnorm nicht nachweisen, wird die Gruppe nach dem Datum der Erstzulassung vermutet. Für Diesel-Pkw heißt das: Erstzulassung vor 1997 keine Plakette, von 1997 bis 2000 Gruppe 2, von 2001 bis 2005 Gruppe 3, ab dem 1. Januar 2006 Gruppe 4 und damit Grün. Benzin-Pkw mit Erstzulassung ab 1993 sind Gruppe 4. Mit einem Nachweis der Norm, etwa einer Übereinstimmungsbescheinigung, kann ein Fahrzeug auch besser eingestuft werden, als das Datum vermuten lässt. Ausgabestellen sind dieselben wie für deutsche Fahrzeuge: § 4 der Verordnung schließt ausdrücklich Fahrzeuge im internationalen Verkehr ein.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionelle Grundsätze · Methode und Quellen

Die Vermutung nach Erstzulassung

§ 6 Abs. 3 der 35. BImSchV; Benzin-Pkw ab 1. Januar 1993: Gruppe 4 (§ 6 Abs. 4)
Erstzulassung Diesel-PkwGruppeErstzulassung schwere DieselGruppe
vor 1. Januar 19971vor 1. Oktober 19961
1. Januar 1997 bis 31. Dezember 200021. Oktober 1996 bis 30. September 20012
1. Januar 2001 bis 31. Dezember 200531. Oktober 2001 bis 30. September 20063
ab 1. Januar 20064ab 1. Oktober 20064

Die Schwellen für schwere Fahrzeuge betreffen Lkw und Busse nach der Richtlinie 88/77/EWG; für sie gelten außerdem die Nachweise der Lkw-Maut-Verordnung. Für Pkw gilt die Richtlinie 70/220/EWG.

Oldtimer aus dem Ausland

Anhang 3 Nummer 10 nimmt neben deutschen Oldtimern mit H- oder 07-Kennzeichen auch Fahrzeuge aus anderen Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Türkei aus, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Welche Unterlagen dafür genügen, sagt der Text nicht; fragen Sie bei der Stadt Ihres Ziels nach. Mehr auf der Seite Oldtimer.

Elektroautos aus dem Ausland

Seit dem 1. Oktober 2026 sind Fahrzeuge mit einer Kennzeichnung nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung befreit. Für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge sieht Absatz 4 eine E-Plakette nach Anlage 3 vor, die am Heck klebt und bei denselben Stellen erhältlich ist wie die Umweltplakette; Absatz 5 stellt im Ausland erteilte E-Kennzeichen den deutschen gleich. Ein ausländisches Elektroauto ohne eine dieser Kennzeichnungen braucht weiter die grüne Plakette. Mehr auf der Seite E-Auto.

Vor der Fahrt

Prüfen Sie mit der Prüfung der Route, welche Zonen auf Ihrer Strecke liegen: Wer nur auf der Autobahn durchfährt, kommt meist an den Zonen vorbei. Wer ohne passende Plakette in eine Zone fährt, riskiert das Bußgeld von 100 Euro, auch mit ausländischem Kennzeichen.

Häufige Fragen

Kann ich die deutsche Plakette vom Ausland aus bestellen?

Ja. Viele Zulassungsstellen und Prüforganisationen schicken die Plakette per Post, wenn Sie eine Kopie der Fahrzeugpapiere einsenden. Die Stadt Stuttgart nennt auf ihrer Seite die Bestellung per E-Mail ausdrücklich auch für Halter im Ausland. Rechnen Sie einige Tage für den Versand ein und kleben Sie die Plakette vor der Einreise in die Zone an die Windschutzscheibe.

Gilt meine französische Crit’Air-Vignette in Deutschland?

Nein. Die 35. BImSchV kennt nur die deutsche Plakette nach ihrem Anhang 1. Ausländische Umweltvignetten wie die französische Crit’Air sind darin nicht erwähnt und werden deshalb nicht anerkannt. Umgekehrt gilt die deutsche Plakette nicht in Frankreich. Für jede deutsche Umweltzone brauchen Sie also die grüne deutsche Plakette oder eine Ausnahme nach Anhang 3.

Mein Diesel ist von 2005, hat aber Euro 4. Bekomme ich Grün?

Mit Nachweis ja. Die Vermutung nach dem Datum gilt nur, wenn kein Nachweis über die Einhaltung der Norm vorgelegt werden kann. Steht Euro 4 in Ihren Papieren oder in einer Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers, ordnet die Ausgabestelle das Fahrzeug nach der Norm ein, also Gruppe 4. Ohne Nachweis würde ein Diesel-Pkw von 2005 als Gruppe 3 gelten.

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Quellen

Geschrieben von

Herausgeber eines unabhängigen Nachschlagewerks zu den deutschen Umweltzonen, das jede Zone auf die Meldung an das Umweltbundesamt und den Luftreinhalteplan zurückführt

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