Oldtimer in der Umweltzone
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Wählen Sie das Kennzeichen Ihres Klassikers: Die Prüfung zeigt, ob Nummer 10 von Anhang 3 greift und was sonst gilt.
Oldtimer mit H-Kennzeichen
Befreit, keine Plakette nötig
Anhang 3 Nr. 10 der 35. BImSchV
| Bedingung | Oldtimer nach § 2 Nr. 22 FZV: mindestens 30 Jahre, Gutachten, H im Kennzeichen |
| Ohne Plakette in der Zone | 0 € |
| Sonst möglich | Ausnahmegenehmigung der Stadt (§ 1 Abs. 2) |
Für die Dieselverbote in Stuttgart, München und Darmstadt gelten die Ausnahmen der jeweiligen Anordnung der Stadt.
35. BImSchV, Anhang 3: Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht · BGBl. 2026 I Nr. 278
Ein Oldtimer darf ohne Plakette in jede Umweltzone, wenn er als solcher zugelassen ist. Anhang 3 Nummer 10 der 35. BImSchV nimmt Oldtimer im Sinne von § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aus, die ein Oldtimerkennzeichen führen: das H-Kennzeichen oder das rote Oldtimerkennzeichen mit den Ziffern 07. Der Anhang verweist noch auf die alte Zählung der Verordnung (§ 9 Abs. 1 und § 17); in der geltenden Fassung stehen das H-Kennzeichen in § 10 Abs. 1 und das rote 07-Kennzeichen in § 43. Oldtimer im Sinne der Verordnung ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitgehend dem Originalzustand entspricht, in gutem Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient; ein Gutachten nach § 23 StVZO bestätigt das. Ein 30 Jahre altes Auto mit normalem Kennzeichen ist dagegen kein Oldtimer im Sinne dieser Ausnahme und braucht die Plakette seiner Schadstoffgruppe, meist vergeblich, weil ein Diesel dieser Zeit selten über Gelb hinauskommt. Für Fahrzeuge aus einem anderen Mitgliedstaat der EU, einem Vertragsstaat des EWR oder der Türkei gilt die Ausnahme ebenfalls, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Wie dieser Nachweis aussehen muss, sagt der Text nicht; wir nennen das: nicht bestätigt.
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Welche Klassiker befreit sind
| Fahrzeug | In die Zone ohne Plakette? |
|---|---|
| H-Kennzeichen (§ 10 Abs. 1 FZV) | ja |
| Rotes 07-Kennzeichen (§ 43 FZV), für zugelassene Fahrten | ja |
| Oldtimer aus EU, EWR oder Türkei mit gleichwertigen Anforderungen | ja, Nachweis nicht bestätigt |
| 30 Jahre altes Fahrzeug mit normalem Kennzeichen | nein, Plakette nach Schadstoffgruppe |
| Youngtimer (20 bis 29 Jahre) | nein |
Der Weg zum H-Kennzeichen
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger begutachtet das Fahrzeug nach § 23 StVZO. Mit dem Gutachten teilt die Zulassungsstelle das H-Kennzeichen zu; ab dann gilt die Ausnahme in jeder Zone, ohne weiteren Antrag. Eine grüne Plakette ist nicht nötig, kann aber kleben bleiben.
Mit dem Oldtimer unterwegs
Oldtimertreffen finden oft in Innenstädten statt, die eine Zone haben. Für Begleitfahrzeuge, etwa ein älteres Zugfahrzeug mit Anhänger, gilt die Ausnahme nicht; sie brauchen ihre eigene Plakette. Wohnmobile mit H-Kennzeichen sind befreit wie jeder andere Oldtimer, siehe Wohnmobil.