Feinstaubplakette: wo es sie gibt und was sie kostet

Unabhängige, nichtstaatliche Seite: kein Angebot einer Behörde, kein Plakettenverkauf.

Erst prüfen, welche Farbe Ihr Fahrzeug bekommt, dann mit den Papieren zur Ausgabestelle: eine Werbung für einen Händler gibt es hier nicht.

Fahrzeug
Bestimmen nach

Ihr Fahrzeug bekommt

Grüne Plakette

Schadstoffgruppe 4

In die 35 aktiven Zonenja
GrundlageAnhang 2 Abs. 2: Ottomotor mit geregeltem Katalysator
Gebühr bei der Ausgabestelle5 € – 10 €

35. BImSchV, Anhang 2: Zuordnung zu den Schadstoffgruppen · Tabelle des BMUV

Methode und Quellen der Prüfung

Feinstaubplakette ist ein anderes Wort für die Umweltplakette der 35. BImSchV; gemeint ist dieselbe Plakette in Rot, Gelb oder Grün. Wer sie ausgeben darf, regelt § 4 der Verordnung: die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen und alle Stellen, die nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Abgasuntersuchungen durchführen dürfen. Praktisch sind das die Zulassungsstelle Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, die Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS und viele Kfz-Werkstätten mit Anerkennung für die Abgasuntersuchung. Eine dieser Stellen müssen Sie nicht auswählen, weil wir eine empfehlen: Jede gibt dieselbe Plakette nach denselben Regeln aus. Das Bundesumweltministerium nennt eine Gebühr von 5 € bis 10 €; die Stadt Leipzig verlangt an ihrer Zulassungsstelle 6 €. Mitbringen müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I, aus der die Schlüsselnummer hervorgeht. Die Ausgabestelle trägt das Kennzeichen ein, Sie kleben die Plakette innen an die Windschutzscheibe.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionelle Grundsätze · Methode und Quellen

Die Ausgabestellen nach § 4

§ 4 der 35. BImSchV, gelesen am 29. Oktober 2026
StelleRechtsgrundlageHinweis
Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)§ 4 Satz 1 der 35. BImSchVauch für Fahrzeuge aus dem Ausland
Nach Landesrecht zuständige Stelle§ 4 Satz 1je nach Land
Für die Abgasuntersuchung anerkannte Stellen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, Werkstätten)§ 4 Satz 1 mit § 47a Abs. 2 StVZOAnerkennung fragen

Wir nennen die Prüforganisationen nur, um zu zeigen, wer nach dem Gesetz ausgeben darf; wir empfehlen keine und haben mit keiner eine Verbindung.

Was Sie mitbringen

Die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein. Aus Feld 14.1 liest die Stelle die Schlüsselnummer. Steht dort eine Nummer, die ein nachgerüstetes System nicht berücksichtigt, bringen Sie die Bescheinigung über den Einbau mit. Für Fahrzeuge aus dem Ausland verlangen die Stellen oft ein Dokument mit der Abgasnorm, sonst gilt die Vermutung nach dem Datum der Erstzulassung (Fahrzeuge aus dem Ausland).

Was nicht stimmt

Die Plakette läuft nicht ab und muss nicht jährlich gekauft werden. Sie ist an das Kennzeichen gebunden, nicht an den Halter: Beim Umzug in einen anderen Kreis mit neuem Kennzeichen wird eine neue fällig. Eine Plakette aus einer Stadt gilt in allen Zonen in Deutschland. Und: Die Stelle prüft nicht, ob Ihr Auto technisch in Ordnung ist, sondern nur, in welche Gruppe es nach den Papieren gehört. Welche Farbe herauskommt, zeigt die Prüfung oben; die Regeln stehen auf der Seite Welche Plakette?.

Häufige Fragen

Kann ich die Feinstaubplakette online bestellen?

Viele Zulassungsstellen und Prüforganisationen bieten eine Bestellung per Post an; Sie schicken dann eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Stadt Stuttgart etwa nimmt Bestellungen auch von Haltern aus dem Ausland per E-Mail an. Achten Sie darauf, dass die Seite zu einer Ausgabestelle nach § 4 gehört; Händler, die nur weiterverkaufen, verlangen oft deutlich mehr.

Brauche ich das Fahrzeug bei der Ausgabestelle?

Meist nicht. Für die Zuordnung reicht die Zulassungsbescheinigung Teil I mit der Schlüsselnummer. Ausnahmen sind nachgerüstete Fahrzeuge, deren Partikelminderungssystem noch nicht in den Papieren steht, und Fahrzeuge aus dem Ausland, bei denen die Stelle die Norm anhand weiterer Unterlagen prüft. Kleben müssen Sie die Plakette selbst; sie gilt nur innen an der Windschutzscheibe.

Was kostet die Plakette bei TÜV oder DEKRA im Vergleich zur Zulassungsstelle?

Die Verordnung legt keinen einheitlichen Preis fest. Das Bundesumweltministerium nennt eine Spanne von 5 € bis 10 €, in der die meisten Stellen liegen; Leipzig verlangt an der Zulassungsstelle 6 €. Bei einer Werkstatt kann ein Aufschlag hinzukommen. Wer einen Preis weit über dieser Spanne sieht, ist wahrscheinlich bei einem Händler und nicht bei einer Ausgabestelle.

Verwandte Seiten und Prüfungen

Quellen

Geschrieben von

Herausgeber eines unabhängigen Nachschlagewerks zu den deutschen Umweltzonen, das jede Zone auf die Meldung an das Umweltbundesamt und den Luftreinhalteplan zurückführt

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