Feinstaubplakette: wo es sie gibt und was sie kostet
Unabhängige, nichtstaatliche Seite: kein Angebot einer Behörde, kein Plakettenverkauf.
Erst prüfen, welche Farbe Ihr Fahrzeug bekommt, dann mit den Papieren zur Ausgabestelle: eine Werbung für einen Händler gibt es hier nicht.
Ihr Fahrzeug bekommt
Grüne Plakette
Schadstoffgruppe 4
| In die 35 aktiven Zonen | ja |
| Grundlage | Anhang 2 Abs. 2: Ottomotor mit geregeltem Katalysator |
| Gebühr bei der Ausgabestelle | 5 € – 10 € |
35. BImSchV, Anhang 2: Zuordnung zu den Schadstoffgruppen · Tabelle des BMUV
Feinstaubplakette ist ein anderes Wort für die Umweltplakette der 35. BImSchV; gemeint ist dieselbe Plakette in Rot, Gelb oder Grün. Wer sie ausgeben darf, regelt § 4 der Verordnung: die Zulassungsbehörden oder die nach Landesrecht sonst zuständigen Stellen und alle Stellen, die nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Abgasuntersuchungen durchführen dürfen. Praktisch sind das die Zulassungsstelle Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, die Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS und viele Kfz-Werkstätten mit Anerkennung für die Abgasuntersuchung. Eine dieser Stellen müssen Sie nicht auswählen, weil wir eine empfehlen: Jede gibt dieselbe Plakette nach denselben Regeln aus. Das Bundesumweltministerium nennt eine Gebühr von 5 € bis 10 €; die Stadt Leipzig verlangt an ihrer Zulassungsstelle 6 €. Mitbringen müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I, aus der die Schlüsselnummer hervorgeht. Die Ausgabestelle trägt das Kennzeichen ein, Sie kleben die Plakette innen an die Windschutzscheibe.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionelle Grundsätze · Methode und Quellen
Die Ausgabestellen nach § 4
| Stelle | Rechtsgrundlage | Hinweis |
|---|---|---|
| Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) | § 4 Satz 1 der 35. BImSchV | auch für Fahrzeuge aus dem Ausland |
| Nach Landesrecht zuständige Stelle | § 4 Satz 1 | je nach Land |
| Für die Abgasuntersuchung anerkannte Stellen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, Werkstätten) | § 4 Satz 1 mit § 47a Abs. 2 StVZO | Anerkennung fragen |
Wir nennen die Prüforganisationen nur, um zu zeigen, wer nach dem Gesetz ausgeben darf; wir empfehlen keine und haben mit keiner eine Verbindung.
Was Sie mitbringen
Die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein. Aus Feld 14.1 liest die Stelle die Schlüsselnummer. Steht dort eine Nummer, die ein nachgerüstetes System nicht berücksichtigt, bringen Sie die Bescheinigung über den Einbau mit. Für Fahrzeuge aus dem Ausland verlangen die Stellen oft ein Dokument mit der Abgasnorm, sonst gilt die Vermutung nach dem Datum der Erstzulassung (Fahrzeuge aus dem Ausland).
Was nicht stimmt
Die Plakette läuft nicht ab und muss nicht jährlich gekauft werden. Sie ist an das Kennzeichen gebunden, nicht an den Halter: Beim Umzug in einen anderen Kreis mit neuem Kennzeichen wird eine neue fällig. Eine Plakette aus einer Stadt gilt in allen Zonen in Deutschland. Und: Die Stelle prüft nicht, ob Ihr Auto technisch in Ordnung ist, sondern nur, in welche Gruppe es nach den Papieren gehört. Welche Farbe herauskommt, zeigt die Prüfung oben; die Regeln stehen auf der Seite Welche Plakette?.