Methode der Prüfung und Quellen

Woher jede Zone, jede Regel und jeder Betrag kommt, wie die Prüfung sie verbindet und wo ihre Grenzen liegen.

Die Prüfung beantwortet eine Frage: Darf dieses Fahrzeug an diesem Tag in die Umweltzone dieser Stadt? Dafür verbindet sie vier Dinge: die Liste der Zonen mit ihren Stufen und Aufhebungen, die Schadstoffgruppe des Fahrzeugs, die Ausnahmen der Verordnung und die Diesel-Verkehrsverbote einzelner Städte. Jede Regel und jeder Betrag steht in einer einzigen Datei (params-2026.json), jede Zone in zonen.json, mit der Adresse der amtlichen Quelle und dem Lesedatum 29. Oktober 2026. Keine Zone und kein Betrag steht im Programmcode.

1. Die Liste der Zonen

Grundlage ist die Liste des Umweltbundesamts, letzte inhaltliche Änderung am 26. August 2026: 35 aktive und 23 aufgehobene Zonen, für jede das Land, die drei Stufen (rot, gelb, grün) und gegebenenfalls das Datum der Aufhebung. Verbundzonen wie das Ruhrgebiet oder Ludwigsburg und Umgebung haben wir in ihre Gemeinden zerlegt, damit Sie nach Ihrem Ziel suchen können: so kommen 87 Orte mit Zone zusammen, dazu 25 größere Städte, die in der Liste nicht vorkommen und deshalb als „keine Umweltzone“ erscheinen. Für die Städte mit eigener Seite haben wir zusätzlich die Seite der Stadt oder des Landes gelesen; wo diese etwas anderes sagt als die Liste, steht der Unterschied im Text.

2. Die Schadstoffgruppe

Die 35. BImSchV ordnet jedes Kraftfahrzeug einer von vier Schadstoffgruppen zu (Anhang 2): Gruppe 2 bekommt die rote, Gruppe 3 die gelbe, Gruppe 4 die grüne Plakette, Gruppe 1 keine (§ 3). Die Prüfung nach Abgasnorm folgt der vereinfachten Tabelle des Bundesumweltministeriums: Diesel unter Euro 1 bleiben ohne Plakette, Euro 1 mit nachgerüstetem Partikelminderungssystem und Euro 2 bekommen Rot, Euro 2 mit System und Euro 3 Gelb, Euro 3 mit System und alle ab Euro 4 Grün. Benziner und Gasfahrzeuge mit geregeltem Katalysator ab Euro 1 sind Gruppe 4, Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor ebenfalls (Anhang 2 Abs. 3). Die Prüfung nach Datum wendet die Vermutung des § 6 an, die für im Ausland zugelassene Fahrzeuge ohne Nachweis der Norm gilt: Diesel-Pkw mit Erstzulassung ab 1997 Rot, ab 2001 Gelb, ab 2006 Grün; schwere Diesel jeweils ab dem 1. Oktober 1996, 2001 und 2006; Benzin-Pkw ab 1993 Grün.

3. Die Schlüsselnummer, und warum wir sie nicht abfragen

Für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug entscheidet die emissionsbezogene Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 14.1), nicht das Baujahr (§ 5). Das Bundesverkehrsministerium macht die Zuordnung der Schlüsselnummern im Verkehrsblatt bekannt; eine vollständige, frei lesbare amtliche Tabelle haben wir nicht gefunden. Statt eine fremde Liste ungeprüft zu übernehmen, fragt die Prüfung nach Kraftstoff und Abgasnorm, die ebenfalls in den Papieren stehen, und sagt bei jedem Ergebnis, dass die Ausgabestelle die Schlüsselnummer liest. Die Stadt Stuttgart nennt einen Sonderfall: ältere Benziner mit US-Katalysator und den Schlüsselnummern 01, 02 oder 77 bekommen ebenfalls Grün (Seite der Stadt).

4. Ausnahmen

Anhang 3 der Verordnung nimmt elf Gruppen aus, auch ohne Plakette: mobile Maschinen, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen und gekennzeichnete Arztwagen, Fahrzeuge von Menschen mit den Merkzeichen aG, H oder Bl, Fahrzeuge mit Sonderrechten, bestimmte Militärfahrzeuge, zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr, Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen und, neu, Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Die Nummer 11 hat die Verordnung vom 25. September 2026 eingefügt; sie ist am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten, dem ersten Tag des Quartals nach der Verkündung am 30. September. Die Prüfung der Ausnahmen rechnet mit diesem Datum: vor dem 1. Oktober 2026 zeigt sie für ein E-Kennzeichen keine Befreiung. Ausnahmegenehmigungen für einzelne Fahrzeuge erteilt die zuständige Behörde vor Ort (§ 1 Abs. 2); sie gelten nur dort und gehen in keine allgemeine Antwort ein.

5. Diesel-Verkehrsverbote

Einige Städte sperren zusätzlich ältere Diesel, auch wenn sie eine grüne Plakette haben. Die Liste des Umweltbundesamts nennt am 26. August 2026 3 Städte: Stuttgart (Diesel bis Euro 4 im ganzen Stadtgebiet seit 1. Januar 2019, bis Euro 5 in der kleinen Umweltzone seit 1. Juli 2020), München (Diesel bis Euro 4 seit 1. Februar 2023, Lieferverkehr und Anwohner ausgenommen) und Darmstadt (zwei Straßenabschnitte seit 1. Juni 2019). Die Prüfung meldet diese Verbote getrennt von der Plakette, weil sie eigene Schilder und eigene Ausnahmen haben.

6. Das Bußgeld

Wer trotz Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1 und 270.2) fährt, zahlt nach Nummer 153 der Bußgeldkatalog-Verordnung 100 €. Die Punktetabelle der Fahrerlaubnis-Verordnung führt die Nummer 153 nicht auf: es gibt keinen Punkt in Flensburg. Das Bundesumweltministerium nennt auf seiner Seite noch 80 Euro; das ist der frühere Betrag, maßgeblich ist der Katalog.

Grenzen

Eine Zone deckt meist nur einen Teil des Stadtgebiets ab; die Prüfung sagt, ob es in der Gemeinde eine Zone gibt, nicht, ob eine bestimmte Straße darin liegt. Maßgeblich ist das Zeichen 270.1 am Rand der Zone. Zonen in Nachbarländern behandelt die Seite nicht: sie folgen eigenen Regeln, und wir haben sie nicht amtlich geprüft. Die Antwort für einen vergangenen Tag folgt den Stufen der Liste; frühere Ausnahmen oder Übergangsfristen einzelner Städte sind darin nicht enthalten.

Tests und Aktualisierung

Jeder Build prüft mehr als zwanzig Fälle gegen die gelesenen Werte (Zahl der Zonen, Aufhebungsdaten, Stufen, Zuordnungsgrenzen, Dieselverbote, Bußgeld, Ausnahmen mit Datum); eine Abweichung verhindert die Veröffentlichung. Die Liste des Umweltbundesamts lesen wir mindestens monatlich neu. Ein Fehler? contact@umweltzonecheck.de.

Quellen

Geschrieben von

Herausgeber eines unabhängigen Nachschlagewerks zu den deutschen Umweltzonen, das jede Zone auf die Meldung an das Umweltbundesamt und den Luftreinhalteplan zurückführt

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Stand der Zonenliste 2026, gelesen am