Umweltplakette für Lkw und Busse
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Stellen Sie „Lkw, Bus“ und die Euro-Stufe ein; ohne Nachweis der Norm rechnet die Prüfung mit den Stichtagen für schwere Fahrzeuge.
Ihr Fahrzeug bekommt
Gelbe Plakette
Schadstoffgruppe 3
| In die 35 aktiven Zonen | nein |
| Grundlage | Anhang 2 Abs. 1, vereinfachte Tabelle des Bundesumweltministeriums |
| Gebühr bei der Ausgabestelle | 5 € – 10 € |
35. BImSchV, Anhang 2: Zuordnung zu den Schadstoffgruppen · Tabelle des BMUV
Umweltzonen betreffen nach dem Umweltbundesamt nur Pkw, Lkw und Busse, und für Lkw und Busse gelten dieselben vier Schadstoffgruppen wie für Autos. Bei schweren Dieselfahrzeugen, die unter die Richtlinie 88/77/EWG fallen, spricht man von Euro I bis Euro VI. Nach der vereinfachten Tabelle des Bundesumweltministeriums bekommt ein Lkw mit Euro II Gruppe 2 und die rote Plakette, mit Euro III Gruppe 3 und Gelb, ab Euro IV Gruppe 4 und Grün; ein nachgerüstetes Partikelminderungssystem hebt um eine Gruppe. Die Stichtage der Vermutung nach dem Datum liegen bei schweren Fahrzeugen jeweils am 1. Oktober (1996, 2001, 2006), nicht am 1. Januar wie bei Pkw. Für Fahrzeuge im Mautsystem kann die Gruppe nach § 5 der 35. BImSchV auch mit den Nachweisen der Lkw-Maut-Verordnung belegt werden, bei ausländischen Lkw nach § 6 ebenso. Wie für Autos gilt: In allen aktiven Zonen zählt heute nur Grün, und die Dieselverbote in Stuttgart und München treffen auch Lkw bis Euro IV, mit den Ausnahmen der jeweiligen Stadt.
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Stichtage für schwere Diesel ohne Nachweis der Norm
| Erstzulassung | Gruppe |
|---|---|
| vor 1. Oktober 1996 | 1 |
| 1. Oktober 1996 bis 30. September 2001 | 2 |
| 1. Oktober 2001 bis 30. September 2006 | 3 |
| ab 1. Oktober 2006 | 4 |
Diese Stichtage gelten für Fahrzeuge im Anwendungsbereich der Richtlinie 88/77/EWG, also schwere Nutzfahrzeuge und Busse. Leichte Nutzfahrzeuge wie Transporter fallen meist unter die Richtlinie 70/220/EWG und folgen den Pkw-Daten. Wählen Sie im Zweifel „Pkw“, wenn in den Papieren eine Euro-Norm mit arabischer Ziffer steht (Euro 4), und „Lkw, Bus“ bei römischer Ziffer (Euro IV).
Benzin- und Gas-Lkw
Schwere Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor, etwa Erdgasbusse, gehören nach Anhang 2 zur Gruppe 4, wenn sie die dort genannten Grenzwerte der Richtlinie 88/77/EWG einhalten. Eine Vermutung nach dem Datum gibt es für sie nicht; die Prüfung zeigt dann keine Plakette, bis der Nachweis vorliegt.
Was Fuhrparks beachten
Jedes Fahrzeug braucht seine eigene Plakette mit eingetragenem Kennzeichen. Wechselbrücken und Anhänger brauchen keine, nur das Kraftfahrzeug. Für die Dieselverbote hat Stuttgart den geschäftsmäßigen Lieferverkehr ausgenommen, München Lieferverkehr und Anwohner. Für einzelne Fahrzeuge, die nicht nachgerüstet werden können, bleibt die Ausnahmegenehmigung.