Grüne Plakette: wer sie bekommt und wo sie genügt
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Die Prüfung zeigt, ob Ihr Fahrzeug in Gruppe 4 fällt; darunter steht, in welchen Städten auch Grün nicht genügt.
Ihr Fahrzeug bekommt
Gelbe Plakette
Schadstoffgruppe 3
| In die 35 aktiven Zonen | nein |
| Grundlage | Anhang 2 Abs. 1, vereinfachte Tabelle des Bundesumweltministeriums |
| Gebühr bei der Ausgabestelle | 5 € – 10 € |
35. BImSchV, Anhang 2: Zuordnung zu den Schadstoffgruppen · Tabelle des BMUV
Die grüne Plakette steht für die Schadstoffgruppe 4, die beste der vier Gruppen der 35. BImSchV. Sie bekommen alle Benziner und Gasfahrzeuge mit geregeltem Katalysator ab Euro 1, alle Diesel ab Euro 4, Diesel der Norm Euro 3 mit nachgerüstetem Partikelminderungssystem und alle Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor. Seit 2012 ist Grün in den bestehenden Umweltzonen die einzige Farbe, die noch zählt; die jüngste Zone der Liste, Limburg an der Lahn, verlangt Grün seit dem 31. Januar 2018. Mit grüner Plakette fahren Sie heute in alle 35 aktiven Zonen. Grün ist aber keine Generalerlaubnis: Stuttgart sperrt Diesel bis Euro 4 im ganzen Stadtgebiet und bis Euro 5 in der kleinen Umweltzone, München Diesel bis Euro 4, Darmstadt ältere Diesel und Benziner auf zwei Straßen. Diese Verbote richten sich nach der Abgasnorm, nicht nach der Plakette. Ein Diesel mit Euro 4 und grüner Plakette darf also nach Köln oder Berlin, aber nicht nach Stuttgart.
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Seit wann nur noch Grün gilt
Die Zonen wurden in drei Stufen eingeführt: zuerst durften Fahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette hinein, dann nur noch gelbe und grüne, zuletzt nur grüne. Berlin war bei den ersten: dort gilt Grün seit dem 1. Januar 2010, in Stuttgart seit dem 1. Januar 2012, in München seit dem 1. Oktober 2012. Die Daten aller Zonen stehen in der Liste des Umweltbundesamts und in unserer Übersicht der aktiven Zonen.
Grün und trotzdem gesperrt: die Dieselverbote
Die Umweltzonen wurden vor allem gegen Feinstaub eingerichtet. Gegen Stickstoffdioxid haben einige Städte später Verbote für ältere Diesel erlassen, oft nach Gerichtsurteilen. Diese Verbote haben eigene Schilder und eigene Ausnahmen. Die Stadt Stuttgart beschreibt auf ihrer Seite zum Diesel-Verkehrsverbot zwei Zonen und drei Strecken, die für die Zufahrt zu bestimmten Stadtteilen frei bleiben; ausgenommen sind dort unter anderem der geschäftsmäßige Lieferverkehr und Fahrten zu Park-and-Ride-Plätzen. In München gilt das Verbot für Diesel bis Euro 4 in der ganzen Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings, Lieferverkehr und Anwohner sind ausgenommen (Seite der Stadt München). Einzelheiten stehen auf der Seite Diesel-Fahrverbote.
Grün für Elektroautos, aber nicht mehr nötig mit E-Kennzeichen
Ein Elektroauto gehört zu Gruppe 4 und konnte immer eine grüne Plakette bekommen. Seit dem 1. Oktober 2026 braucht ein Fahrzeug mit E-Kennzeichen in der Umweltzone gar keine Plakette mehr. Ohne E-Kennzeichen, etwa bei manchen Hybriden, bleibt die grüne Plakette Pflicht. Mehr dazu auf der Seite E-Auto und Umweltplakette.