Bußgeld ohne Umweltplakette

Unabhängige, nichtstaatliche Seite: kein Angebot einer Behörde, kein Plakettenverkauf.

Wählen Sie Stadt, Fahrzeug und Tag: Der Rechner zeigt, ob an diesem Tag ein Verstoß vorläge und welcher Betrag im Katalog steht.

Bußgeld für diese Fahrt

100 €

Nein, Einfahrt verboten

TatbestandBKatV Nr. 153
Punkte in Flensburg0
Regelsatz100 €

Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage, Nr. 153 (Zeichen 270.1, 270.2) · FeV Anlage 13

Methode und Quellen der Prüfung

Wer in eine Umweltzone fährt, ohne dass sein Fahrzeug die nötige Plakette trägt oder befreit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht dafür unter der laufenden Nummer 153 einen Regelsatz von 100 € vor; der Tatbestand lautet sinngemäß: an einem Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen teilgenommen, Zeichen 270.1 und 270.2 der Straßenverkehrs-Ordnung. Einen Punkt im Fahreignungsregister gibt es nicht, denn Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung führt die Nummer 153 nicht auf. Der Verstoß liegt schon vor, wenn das Fahrzeug in der Zone geführt wird; auch wer in der Zone parkt, kann belangt werden, weil er zuvor hineingefahren ist. Einige Behördenseiten, darunter die des Landes Nordrhein-Westfalen und die der Stadt Bremen, nennen noch 80 Euro; das war der frühere Regelsatz. Maßgeblich ist die geltende Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung, die wir am 29. Oktober 2026 gelesen haben. Wer ein Verkehrsverbot nach einem Dieselverbot missachtet, zahlt nach demselben Katalog.

Geprüft von Radif Partners · Redaktionelle Grundsätze · Methode und Quellen

Was im Bußgeldkatalog steht

BKatV, Anlage, Nr. 153 und FeV, Anlage 13
TatbestandRegelsatzPunkte
Teilnahme an einem Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270,2)100 €0

Die Zeichen 270.1 (Beginn einer Verkehrsverbotszone) und 270,2 (Ende) stehen in Anlage 2 der StVO. Das Zusatzzeichen darunter zeigt die Plaketten, mit denen man frei ist; seit Jahren ist das in allen aktiven Zonen nur noch die grüne. Rechtsgrundlage der Verbote ist § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

80 oder 100 Euro?

Auf Seiten von Ministerien und Städten steht oft noch 80 Euro, etwa beim NRW-Umweltministerium und bei der Stadt Bremen. Diese Seiten wurden nach der Anhebung nicht nachgezogen. Der Rechner rechnet mit dem Betrag aus der Verordnung, nicht mit dem auf den Infoseiten.

Wann kein Bußgeld fällig ist

Nicht verboten ist die Fahrt, wenn das Fahrzeug unter eine Ausnahme fällt, etwa ein Oldtimer mit H-Kennzeichen, ein Motorrad oder seit Oktober 2026 ein E-Auto mit E-Kennzeichen, oder wenn die Zone an diesem Tag schon aufgehoben war. Für Fahrzeuge aus dem Ausland gilt der gleiche Satz; ob er im Heimatland vollstreckt wird, regeln Abkommen zwischen den Staaten.

Häufige Fragen

Wer zahlt das Bußgeld, der Halter oder der Fahrer?

Die Ordnungswidrigkeit begeht, wer das Fahrzeug in der Zone führt, also der Fahrer. Die Behörde schreibt zunächst den Halter an und fragt nach, wer gefahren ist. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird das Verfahren in der Regel eingestellt. Eine Haftung des Halters für das Bußgeld selbst kennt das Ordnungswidrigkeitenrecht nicht; wer sein Auto verleiht, sollte den Fahrer deshalb auf die Zone hinweisen.

Gibt es ein Bußgeld, wenn die grüne Plakette nur nicht richtig klebt?

Die Plakette muss nach § 3 Abs. 2 der 35. BImSchV deutlich sichtbar innen an der Windschutzscheibe angebracht sein, mit eingetragenem Kennzeichen. Liegt sie lose im Handschuhfach oder steht ein falsches Kennzeichen darauf, ist das Fahrzeug nicht gekennzeichnet. Ob die Behörde dann den vollen Regelsatz verlangt oder das Verfahren einstellt, entscheidet sie im Einzelfall; verlassen sollte man sich darauf nicht.

Kommen zu den 100 € noch Kosten hinzu?

Ja, bei einem Bußgeldbescheid kommen Gebühren und Auslagen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz dazu, in der Regel ein fester Mindestbetrag plus Zustellkosten. Ihre Höhe hängt vom Verfahren ab und steht im Bescheid. Wer den Bescheid für falsch hält, etwa weil das Fahrzeug befreit war, kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch bei der Behörde einlegen, die ihn erlassen hat.

Verwandte Seiten und Prüfungen

Quellen

Geschrieben von

Herausgeber eines unabhängigen Nachschlagewerks zu den deutschen Umweltzonen, das jede Zone auf die Meldung an das Umweltbundesamt und den Luftreinhalteplan zurückführt

Aktualisiert am · Redaktionelle Grundsätze · Kontakt

Stand der Zonenliste 2026, gelesen am