Bußgeld ohne Umweltplakette
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Wählen Sie Stadt, Fahrzeug und Tag: Der Rechner zeigt, ob an diesem Tag ein Verstoß vorläge und welcher Betrag im Katalog steht.
Bußgeld für diese Fahrt
100 €
Nein, Einfahrt verboten
| Tatbestand | BKatV Nr. 153 |
| Punkte in Flensburg | 0 |
| Regelsatz | 100 € |
Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage, Nr. 153 (Zeichen 270.1, 270.2) · FeV Anlage 13
Wer in eine Umweltzone fährt, ohne dass sein Fahrzeug die nötige Plakette trägt oder befreit ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht dafür unter der laufenden Nummer 153 einen Regelsatz von 100 € vor; der Tatbestand lautet sinngemäß: an einem Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen teilgenommen, Zeichen 270.1 und 270.2 der Straßenverkehrs-Ordnung. Einen Punkt im Fahreignungsregister gibt es nicht, denn Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung führt die Nummer 153 nicht auf. Der Verstoß liegt schon vor, wenn das Fahrzeug in der Zone geführt wird; auch wer in der Zone parkt, kann belangt werden, weil er zuvor hineingefahren ist. Einige Behördenseiten, darunter die des Landes Nordrhein-Westfalen und die der Stadt Bremen, nennen noch 80 Euro; das war der frühere Regelsatz. Maßgeblich ist die geltende Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung, die wir am 29. Oktober 2026 gelesen haben. Wer ein Verkehrsverbot nach einem Dieselverbot missachtet, zahlt nach demselben Katalog.
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Was im Bußgeldkatalog steht
| Tatbestand | Regelsatz | Punkte |
|---|---|---|
| Teilnahme an einem Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270,2) | 100 € | 0 |
Die Zeichen 270.1 (Beginn einer Verkehrsverbotszone) und 270,2 (Ende) stehen in Anlage 2 der StVO. Das Zusatzzeichen darunter zeigt die Plaketten, mit denen man frei ist; seit Jahren ist das in allen aktiven Zonen nur noch die grüne. Rechtsgrundlage der Verbote ist § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
80 oder 100 Euro?
Auf Seiten von Ministerien und Städten steht oft noch 80 Euro, etwa beim NRW-Umweltministerium und bei der Stadt Bremen. Diese Seiten wurden nach der Anhebung nicht nachgezogen. Der Rechner rechnet mit dem Betrag aus der Verordnung, nicht mit dem auf den Infoseiten.
Wann kein Bußgeld fällig ist
Nicht verboten ist die Fahrt, wenn das Fahrzeug unter eine Ausnahme fällt, etwa ein Oldtimer mit H-Kennzeichen, ein Motorrad oder seit Oktober 2026 ein E-Auto mit E-Kennzeichen, oder wenn die Zone an diesem Tag schon aufgehoben war. Für Fahrzeuge aus dem Ausland gilt der gleiche Satz; ob er im Heimatland vollstreckt wird, regeln Abkommen zwischen den Staaten.