Motorrad, Roller und Trike in der Umweltzone
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Die Prüfung zeigt für Zwei- und Dreiräder die Befreiung nach Anhang 3; für ein Quad mit Pkw-Zulassung wählen Sie „Gewöhnlicher Pkw“.
Motorrad, Roller
Befreit, keine Plakette nötig
Anhang 3 Nr. 4 der 35. BImSchV
| Ohne Plakette in der Zone | 0 € |
| Sonst möglich | Ausnahmegenehmigung der Stadt (§ 1 Abs. 2) |
Für die Dieselverbote in Stuttgart, München und Darmstadt gelten die Ausnahmen der jeweiligen Anordnung der Stadt.
35. BImSchV, Anhang 3: Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht · BGBl. 2026 I Nr. 278
Wer mit dem Motorrad, dem Motorroller oder einem dreirädrigen Trike unterwegs ist, braucht in keiner deutschen Umweltzone eine Plakette. Dafür gibt es zwei Gründe, die sich ergänzen. Erstens gilt die 35. BImSchV nach ihrem § 1 Absatz 1 nur für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N, also für Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern; Krafträder gehören zur Klasse L und fallen gar nicht unter die Verordnung. Zweitens nimmt Anhang 3 Nummer 4 zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge ausdrücklich von den Verkehrsverboten aus, auch wenn sie keine Plakette tragen. Das Umweltbundesamt fasst es so zusammen, dass Umweltzonen nur Pkw, Lkw und Busse betreffen. Eine Plakette kann man für ein Motorrad daher auch nicht bekommen, denn es gibt keine Schlüsselnummer, die eine Schadstoffgruppe zuweist. Anders ist es bei vierrädrigen Fahrzeugen, die wie ein Pkw oder Lkw zugelassen sind: Ein Quad oder ein Leichtfahrzeug mit Zulassung als M1 oder N1 braucht die grüne Plakette wie jedes andere Auto. Maßgeblich ist die Fahrzeugklasse in Feld J der Zulassungsbescheinigung.
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Welche Zweiräder und Dreiräder befreit sind
| Fahrzeug | Klasse | Plakette nötig? |
|---|---|---|
| Motorrad, Leichtkraftrad | L3e | nein |
| Motorroller, Mofa, Moped | L1e, L3e | nein |
| Trike, Gespann mit Beiwagen | L4e, L5e | nein |
| Quad mit Kraftrad-Zulassung | L6e, L7e | nein, keine Plakette erhältlich |
| Quad mit Zulassung als Pkw oder Lkw | M1, N1 | ja, Grün |
Unterwegs in mehreren Zonen
Für Motorradtouren durch das Ruhrgebiet, nach Berlin oder in andere Großstädte gilt die Befreiung überall gleich; sie hängt nicht an einer Genehmigung oder Anmeldung. Wer mit dem Motorrad auf einem Anhänger anreist, braucht für das Zugfahrzeug aber die passende Plakette. Die Prüfung der Route zeigt, welche Orte unterwegs eine Zone haben.
Kontrollen
Weil Zweiräder nicht gekennzeichnet werden, gibt es für sie auch kein Bußgeld wegen fehlender Plakette. Fahrer von Trikes mit Pkw-ähnlicher Bauweise sollten die Zulassungsbescheinigung dabeihaben, damit die Klasse bei einer Kontrolle erkennbar ist.